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Einkaufen bei Ihrer Tafel

Berechtigt zur Nutzung der Tafel als Kunde sind Bezieher von Bürgergeld, Grundsicherungsleistungen, kleinen Renten und anderen geringen Einkünften. Die Berechtigung wird durch die Tafel Erbach-Michelstadt e.V. geprüft. Als Tafelkunde erhalten Sie einen Tafelausweis, der bei jedem Einkauf vorzulegen ist. Die Ausstellung ist kostenlos.

Die erstmalige Beantragung und Verlängerung Ihres Tafelausweises erfolgt ausschließlich dienstags in der Zeit von 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr im Tafelbüro, Stadtring 88, 64720 Michelstadt.

Wir stellen Ihnen einen Tafelausweis aus, sobald uns die folgenden Unterlagen vorliegen:

1. Der für Sie maßgebliche Bescheid, aus dem sich Ihre Einkünfte ergeben:
– kompletter Bürgergeld-Bescheid (SGB II oder XII),
– kompletter Asylbewerberleistungsbescheid,
– Rentenbescheid, *
– Verdienstbescheinigung der letzten 3 Monate aller im Haushalt lebender Personen, *
– kompletter Wohngeldbescheid,
– Bescheid Kindergeld /-zuschlag, *
– Nachweis über Unterhaltszahlungen, *
– BAföG-Bescheid, *
– Bescheid Berufsausbildungsstelle *

* in diesen Fällen gelten unsere folgenden Einkommensgrenzen:

Ein-Personen-Haushalt: 1.080,– €
Alleinerziehende mit mindestens einem Kind:  1.280,– €
Zweipersonenhaushalt ohne Kinder:1.620,– €
Angehörige im Haushalt unter 14 Jahre:420,– €
Angehörige im Haushalt 14-25 Jahre:450,– €
Zuschlag ab dem 60. Lebensjahr mit Frührente oder Behinderung ab 70 %:50,– €

2. Ausweisdokument mit amtlichem Lichtbild

3. Aktuelle Meldebescheinigung

4. Persönliche Leistung einer Unterschrift im Tafelbüro dienstags von 9.00 bis 11.30 Uhr

5. Die Verlängerung Ihres Tafelausweises erfolgt nach Vorlage der aktuellen Unterlagen, aus denen sich Ihre Einkünfte ergeben.

Gerne können Sie uns auch Ihre vollständigen Unterlagen per E-Mail unter odenwald@tafelerbmi.de zur Verfügung stellen. Telefonisch sind wir unter 06061 703508 erreichbar.

Mit Ihrem Tafelausweis können Sie alle 2 Wochen gegen Zahlung von 2,00 € Lebensmittel erhalten. Bei Anmeldung bekommen Sie eine Farbe zugeordnet, die auf Ihrem Tafelausweis angegeben ist und aus dem sich Ihre Einkaufszeit ergibt.

Ihr Einkaufstag sowie die Uhrzeit ergibt sich aus den anliegenden Plänen.